Der BMW E36 STW 318ti Compact
Viel ist über diese limitierte Kleinstserie leider nicht bekannt.
Diese Fahrzeuge wurden in limitierter Auflage von insgesamt 46 Fahrzeugen in den beiden Monaten Juni und Juli 1997 für die Schweiz produziert. Alle Fahrzeuge waren in der Farbe Alpinweiß III ausgeliefert worden und erhielten das markannte Flaggen Design über der Motorhaube und der Heckpartie, welches auch bereits zuvor 1995 bei den BMW E36 M3 Lightweight angebracht wurden. Vom M 3 der Baureihe E36 stammt auch der „M- Cross“ Bezugsstoff mit welchem die Sitzauflagefläche bezogen ist, während die Sitzwangen mit Alcantara in der Farbe Anthrazit gehalten war. Der Dachhimmel war, wie das bei den Fahrzeugen mit M Paket ab Werk üblich ist, in schwarz gehalten. Dies Fahrzeugen hatten auch die Rot/weißen Rückleuchten, sowie weiße Front- und Seitenblinker und 18Zoll BBS Felgen.
Bilder des Fahrzeuges 17/46
Das Fahrzeug hatte Ab Werk das M Sportpaket inklusive den M3 Spiegeln, welche jedoch ab Werk in Mugellorot lackiert waren, und dem Bilstein B6 Fahrwerk mit 20mm Tieferlegung, welches bereits in den 1994 produzierten BMW 318Is Class 2 die seinerzeit als Homologations Serie für die FIA STW in einer limitierten Stückzahl von 2500 Stück gebaut wurden, zum Einsatz kamen. Der Motor ist ebenfalls identisch, M42 mit Vierventiltechnik und 140PS.
Alle BMW E36 STW 318ti Compact verfügten zudem über einen Heckspoiler, Dachspoiler mit 3. Bremsleuchte und Sitzheizung, sowie über das von anderen BMW E36 Modellen bekannte 3 Speichen Airbag Lenkrad.
Auf die limitierte Stückzahl wies zudem eine über dem Handschuhfach angebrachte Plakette mit fortlaufender Nummer, welches verriet, um welches produzierte Fahrzeug es sich genau bei diesem streng limitierten Sondermodell es sich genau handelt.
Über die Jahre hinweg haben wir nur 2 dieser Fahrzeuge gesehen, einmal die Nummer 17 und einmal die Nummer 24. Wie viele Fahrzeuge daher von diesen Sondermodellen tatsächlich noch existent sind, ist leider nicht zu beantworten.
Im Nachfolgenden Bilder des Fahrzeugs 24/46: